Das Kultusministerium hat jetzt die ersten 34 Schulen im Land ausgewählt, die sehr gute Aussichten haben, im Schuljahr 2012/2013 erste Gemeinschaftsschulen des Landes zu werden. "Die Eltern, Lehrkräfte und Kommunalpolitiker vor Ort können jetzt planen, ab dem kommenden Schuljahr mit einer Gemeinschaftsschule an den Start zu gehen", erklärte Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer. Und: "Das Land kann mit der Gemeinschaftsschule künftig eine Schulart anbieten, in der die Kinder länger gemeinsam lernen und dadurch insgesamt bessere Ergebnisse erzielt werden. Damit stehen wir vor einer nachhaltigen Veränderung des Schulsystems."
Die Starterschulen haben damit die erste Hürde eines zweistufigen Auswahlverfahrens genommen. Die Stabsstelle "Gemeinschaftsschulen, Schulmodelle und Inklusion" des Kultusministeriums hat ihnen bescheinigt, dass sie die notwendigen Kriterien erfüllen, die für eine Genehmigung der Anträge notwendig sind. Die Schulen können jetzt die Eltern davon verständigen, dass die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2012/2013 wahrscheinlich ist.
Verbindlich wird dieser Einstieg als Gemeinschaftsschule allerdings erst nach der zweiten Stufe, sobald der Landtag das Schulgesetz voraussichtlich im April 2012 geändert hat. Danach können die Schulträger binnen einer Frist Anträge stellen. Für den Start als Gemeinschaftsschule im September 2012 ist eine Genehmigung des Antrags durch das Ministerium erforderlich.
Die 34 Schulen kommen aus allen vier Regierungsbezirken des Landes. Ausgewählt wurden etwa das Ländliche Schulzentrum Amtzell, die Bickebergschule Villingen-Schwenningen, die Gebhardschule Konstanz, die Grund- und Hauptschule Karlsruhe-Grötzingen oder die Geschwister-Scholl-Schule Tübingen (siehe vollständige Liste). Unter den Schulen sind 16 zwei- und mehrzügig sowie 13 ein- bis zweizügig. Hinzu kommen 5 bislang einzügige Schulen.
Die Ministerin verweist darauf, dass die Lehrerinnen und Lehrer dieser Schulen seit Jahren die Unterrichtsformen der Gemeinschaftsschule erfolgreich anwenden würden, so etwa die Grund- und Hauptschulen Bergatreute und Mönchweiler oder das Lernhaus Ahorn. "Wir können stolz sein auf diese kleinen Top-Schulen als Vorreiter für die individuelle Förderung ihrer Schülerinnen und Schüler. Wir nehmen sie auch deshalb mit Überzeugung unter die Starterschulen, da sie als kleine geschliffene Diamanten die Pädagogik im Land vorangebracht haben", betonte die Ministerin.
Für eine objektive Bewertung dieser Starterschulen hat die Stabsstelle hohe und umfangreiche Qualitätsanforderungen angesetzt. Beim pädagogischen Konzept orientierte sich die Stabsstelle an den Kriterien, die jährlich für den Deutschen Schulpreis angelegt werden:
- Umgang mit Vielfalt: produktiver Umgang mit Heterogenität, planvolle und kontinuierliche Förderung des individuellen und kooperativen Lernens
- Unterrichtsqualität: Schwerpunkt auf selbstverantwortlichem Lernen und Lebensweltbezug; Lehrkräfte als Lernbegleiter; Teamarbeit
- Verantwortung: achtsamer und gewaltfreier Umgang mit Personen und Sachen, demokratisches Engagement, Eigeninitiative und Gemeinsinn
- Schulklima: Freude am Lernen und am Miteinander, pädagogisch fruchtbare Beziehungen zu außerschulischen Partnern
- Qualitätsmanagement: hohe Professionalität der Schulleitung, Bewusstsein als lernende Organisation, Projektmanagement
- Leistung: besondere Schülerleistungen auf unterschiedlichen Gebieten
Zudem wurden bei drei weiteren Punkten praktische Erfahrungen verlangt:
- Ganztagsbetreuung
- Inklusion
- Aktive Elternarbeit.
Darüber hinaus müssen positive Absichtserklärungen des Schulträgers und der Schulkonferenz vorliegen. Die Größe der Schule (Zügigkeit) wird ebenfalls in die Betrachtung einbezogen. Das Ministerium geht davon aus, dass die Schulträger die Nachbarkommunen über ihre Planung informieren und möglichst miteinander abstimmen. Das Kultusministerium wird hier ein geeignetes Verfahren für Konfliktfälle schaffen.
"Dem Kultusministerium ist sehr daran gelegen, dass die Auswahl der Starterschulen objektiv nachvollziehbar ist", unterstreicht die Ministerin. Insbesondere die Schulträger und Schulen, die erst in einem späteren Verfahren berücksichtigt würden, sollten erkennen können, welche Gründe für diese Entscheidung ausschlaggebend waren.
Wenn die Schulen ihre neue Arbeit aufgenommen haben, will das Kultusministerium darauf hinwirken, dass die künftigen Interessenten von den jetzt gewonnenen Erfahrungen profitieren können. "Wir wollen den Start der späteren Gemeinschaftsschulen so gut es geht erleichtern", sagte die Ministerin. Deshalb wird eine Prozess-Dokumentation geplant, um künftige Generationen von Gemeinschaftsschulen beraten zu können. Zudem will die Stabsstelle die Vernetzung und Rückkopplung der einzelnen Schulen untereinander unterstützen.
Mehr soziale Gerechtigkeit sowie eine bessere Leistung der Schülerinnen und Schüler: Diese beiden Ziele zählen für das Kultusministerium zu den wichtigsten Motiven für die Einführung der Gemeinschaftsschule. "Dabei wollen wir überprüfen, ob diese Ziele tatsächlich in den kommenden Jahren erreicht werden und ob die Schulen auch wirklich das halten, was wir von ihnen erwarten", betonte die Ministerin. Sie will deshalb zusammen mit dem Wissenschaftsministerium die Entwicklung der Schulen wissenschaftlich begleiten und evaluieren lassen. Dabei wird eine Kooperation mit der GEW angestrebt, da dort ähnliche Überlegungen vorhanden sind. "Die Schulträger, Eltern und Lehrkräfte werden es Schwarz auf Weiß ablesen können, ob sich die Gemeinschaftsschulen bewähren. Dass das klappen wird, davon bin ich überzeugt", erklärte die Ministerin.
Weitere Informationen zum Download (PDF) auf der Website des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport BW
Fragen und Antworten zur Gemeinschaftsschule
Gesamtliste und
Karte der Starterschulen